1 Ergebnis.

Das Ergebnis des Verstoßes
Das Ergebnis einer Straftat ist zwar ein flüchtiger Begriff im Recht, aber er kann vom Recht erfasst werden. Die Entwicklung eines theoretischen Konstrukts mit dem Ziel, die begriffliche Disharmonie um diesen Pastis zu schließen, ist zwingend erforderlich. Die doktrinäre Disparität zwischen soziologischen, gesetzlichen, gewollten, rechtlichen, virtuellen und materiellen Ergebnissen stimmt nicht mit der Allgegenwärtigkeit eines Ergebnisses bei jeder Straftat überein. ...

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